Das Praxissemester

Seit 2015 absolvieren Studenten im Rahmen der Lehrerausbildung ein 5monatiges Praxissemester. Es wird von den Hochschulen verantwortet und in Kooperation mit den Schulen sowie den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) durchgeführt.

Die Rahmenbedingungen für das Praxissemester sind geregelt in §12 LABG, der Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom 18.06.2009, der Rahmenkonzeption für das Praxissemester vom 14.4.2010 und dem Praxiselemente-Erlass vom 22.6.2012.

Alle Schulen sind Ausbildungsschulen, d.h. wir als BK Siegburg müssen bis zu 5 Praxissemesterstudierende pro Semester ausbilden. Das Praxissemester orientiert sich am Schulhalbjahr, d.h. es beginnt in den Berufskollegs spätestens am 15.02. eines Jahres.

Der dominante Lernort ist die Schule, einen Studientag pro Woche verbringen die Studierenden am ZfsL oder an der Hochschule. Der schulpraktische Teil erfolgt ohne Benotung, ein Bilanz- und Perspektivgespräch dient der Beratung und Bilanzierung durch Schule und ZfsL.

Das Praxissemester soll nicht als vorgezogener Vorbereitungsdienst verstanden werden, die Ausbildungsformate unterscheiden sich v.a. in Hinsicht auf den forschenden Ansatz der Studierenden. Es ist qualitativ und quantitativ anspruchsvoller als übrige Praktika.

Die Bewerbung für das Praxissemester erfolgt über das Onlineportal PVP (Portal für die Vergabe der Praxissemesterplätze). Die Studierenden stellen ihre Schulwünsche in das Onlineportal ein, eine Bewerbung direkt an der Schule erfolgt nicht.

Wenn die Schulzuweisung durch das Onlineportal erfolgt ist, nehmen die Studierenden direkt Kontakt zu der ihnen zugewiesenen Schule auf.
Im Praxissemester ist die Schule der primäre Lernort, die Anwesenheit am Lernort Schule beträgt ca. 250 Zeitstunden. 70 Unterrichtsstunden stehen für Unterricht unter Begleitung zur Verfügung, darin enthalten sind zwei Unterrichtsvorhaben mit einem Umfang von etwa 12-15 Stunden pro Fach. Die Unterrichtsvorhaben werden immer in Begleitung von Ausbildungslehrerinnen und –lehrern durchgeführt.
Des Weiteren führen die Studierenden ein Studienprojekt an der Schule durch, das vor Beginn der Durchführung mit den Verantwortlichen der Schule abgestimmt werden muss.

Gegenstand des Studienprojektes können unterschiedliche Aspekte des Schulalltags sein, z.B.

  • die Untersuchung der eigenen Unterrichtstätigkeit
  • die Untersuchung von fremdem Unterricht
  • die Untersuchung von Schulentwicklungsprozessen
  • Einzelfallarbeit zur Diagnose und Förderung
  • forschende Auseinandersetzung mit biographischen Zugängen und/oder einem Professionalisierungsprozess

Aufgaben der Schule im Praxissemester

Schulleitung

  • Die Verantwortung für die Ausbildungsbeiträge der Schule trägt die Schulleitung.
  • Sie stellt sicher, dass die Studierenden über ihre Rechte und Pflichten in Schule und Unterricht informiert werden.
  • Entscheidet über den Einsatz der Studierenden.
  • Beauftragt Lehrkräfte mit der schulpraktischen Ausbildung.
  • Ermöglicht die Teilnahme am allgemeinen Schulleben (Konferenzen, Beratung von Erziehungsberechtigten, Klassenfahrten…).


Ausbildungslehrer und -lehrerinnen

  • Ermöglichen Unterrichtshospitationen.
  • Sie ermöglichen Unterricht unter Begleitung (Unterricht unter Anleitung) im Umfang von 70 Unterrichtsstunden (Planung, Durchführung und Reflexion von Unterrichtsvorhaben).
  • Geben evtl. Hilfestellung bei der Durchführung von Studienprojekten (im Rahmen der schulischen Möglichkeiten).
  • Begleiten die Studierenden durchgängig.
  • Durchführung des Bilanz- und Perspektivgespräches unter Beteiligung einer Ausbildungslehrerin oder eines Ausbildungslehrers in Kooperation mit dem ZfsL.
  • Es müssen keine Ausbildungslehrerbeurteilungen geschrieben werden.


Ausbildungsbeauftragte (ABB)

  • Bereiten die Ausbildungslehrkräfte auf ihre Aufgabe vor. Sie klären die Formate, die Unterschiede zum Vorbereitungsdienst, klären auf über die Rolle der Seminarausbildenden, informieren über das Studienprojekt und die anstehende Portfolioarbeit.
  • Durchführung eines ersten Kennenlern-Gespräches und eines Eingangsgespräches.
  • Koordination der Unterrichtsverteilung und Zusammenarbeit mit betreuenden Lehrern und Lehrerinnen.
  • Stellen die Teilnahme an weiteren schulischen Ausbildungsanlässen sicher.
  • Vermitteln Grundlagen zu rechtlichen und schulischen Rahmenbedingungen im Rahmen-des Ausbildungsprogrammes.
  • Unterstützen die Studierenden bei den Studienprojekten, der Portfolioarbeit und bei Konflikten.
  • Unterstützen die Kooperation zwischen ZfsL, Hochschule und Schule.

Ansprechpartnerin: Frau Bauersfeld