Der Vorbereitungsdienst

Allgemeine Informationen

Seit dem 01.11.2011 gilt die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP vom 10.04. 2011. Die wesentlichen Eckpunkte der neuen Lehrerausbildung sind: Der Vorbereitungsdienst umfasst 18 Monate. Da das BK Siegburg sowohl mit dem ZfsL Köln als auch mit dem ZfsL Leverkusen zusammenarbeitet, erfolgt die Einstellung der Referendarinnen und Referendare zum 01. Mai  und zum 01. November. Dadurch ergibt sich die Situation, dass wir am BK Siegburg gleichzeitig Referendarinnen und Referendare  in unterschiedlichen Ausbildungsphasen ausbilden. Die Ausbildung erfolgt in drei Phasen:

  • Phase 1 (3 Monate): Einführungsphase ohne selbstständigen Unterricht
  • Phase 2 (12 Monate): zwei Schulhalbjahre mit durchschnittlich 9 WS selbstständigen Unterrichts, 4 WS Unterricht unterAnleitung, 1 WS schulisches Begleitprogramm
  • Phase 3 (3 Monate): Prüfungsphase ohne selbstständigen Unterricht

Die Ausbildung ist geprägt durch eine hohe Personenorientierung, die sich z. B. in einer personenorientierten Beratung mit Coaching Elementen sowie in einem erhöhten selbstgesteuerten Lernen der Referendare konkretisiert. Sie gewährleistet eine benotungsfreie Beratung der Referendare durch eine personen-bezogene Trennung von Beratung und Beurteilung (der/die bisherige Hauptseminarleiter/-in erhält nun die Funktion eines Coachs, der keine Noten verteilt und „nur“ eine Beratungsfunktion ausfüllt). Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG): Bereits zu Beginn der Ausbildung, d. h. innerhalb des ersten Ausbildungsquartals, soll eine erste Bestandsaufnahme und Perspektivfestlegung erfolgen. Grundlage des EPG ist ein Unterrichtsversuch. Teilnehmer: Referendar, 1 Vertreter des ZfsL und ABB. Handlungs- und Kompetenzorientierung auf der Grundlage des Kerncurriculums sind die zentralen Ausbildungsziele am ZfsL und an den Ausbildungsschulen. Die Neuordnung des Vorbereitungsdienstes sieht vor, dass die Referendare sehr früh unterrichten müssen, da sie bereits nach einem Quartal 9 Stunden selbständigen Unterricht erteilen. Damit die Zeit im ersten Quartal vollständig genutzt werden kann, erstellen die Ausbildungsbeauftragten (ABB) die Stundenpläne für die Referendare. Im weiteren Verlauf des Vorbereitungsdienstes erstellen die Referendare nach Rücksprache mit den ABBs die Pläne eigenverantwortlich.
  Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten (§13,OVP)

  • Unterstützung der Kooperation von Schule und ZfsL (Teilnahme an Sitzungen, Fortbildungen).
  • Koordination der Lehrerausbildung in der Schule ( Hilfe bei der Zuordnung zu Ausbildungslehrern).
  • Unterrichtsverteilung während der Ausbildung (Verteilung der Stunden auf Fächer, Jahrgangsstufen  und Bildungsgänge).
  • Beratung der Schulleitung und der Referendare.
  • Teilnahme an Unterrichtsbesuchen.
  • Teilnahme am Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG)
  • Angebot von Ausbildungsunterricht.
  • Konzeption, Organisation und Durchführung des schulischen   Ausbildungsprogrammes.

Aufgaben der Ausbildungslehrer

  • Ermöglichen Unterrichtshospitation und Unterricht unter Anleitung.
  • Planen (nach Bedarf) und reflektieren mit dem Referendar den Unterricht unter Anleitung.
  • Bilden auf der Grundlage des Kerncurriculums (§1 OVP) kompetenz- und standardorientiert aus.
  • Nehmen an Unterrichtsbesuchen und Nachbesprechungen teil (Geben dem Referendar die notwendige Unterstützung zur Erreichung der Entwicklungsziele.).
  • Erstellen nach jedem Ausbildungsabschnitt einen Beurteilungsbeitrag auf Grundlage der Standards aus dem Kerncurriculum.

Aufgaben der Schulleitung

  • Verantwortet die schulische Ausbildung.
  • Nimmt an Unterrichtsbesuchen teil.
  • Erstellt am Ende der Ausbildung eine Langzeitbeurteilung auf Grundlage eigener Beobachtungen und der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrer und Ausbildungslehrerinnen. Die ABB erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme.

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